Wie man eine PV-Anlage anmeldet
Was Sie bei der Anmeldung bei Bundesnetzagentur, Netzbetreiber und Finanzamt beachten müssen.
Eine eigene PV-Anlage spart Stromkosten, schützt die Umwelt und generiert Einnahmen dank eingespeister Energie. Zunächst einmal müssen Sie Ihre PV-Anlage jedoch bei diesen drei Stellen anmelden:
- Bundesnetzagentur
- Netzbetreiber
- Finanzamt
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Als Betreiber*in einer PV-Anlage ist man verpflichtet, die Stammdaten in das Marktdatenstammregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen. Dort werden alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie Batteriespeicher erfasst, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind. Somit müssen auch Privatpersonen PV-Anlagen anmelden, sofern diese Strom ins Stromnetz einspeisen können – und zwar unabhängig davon, ob das in der Praxis tatsächlich geschieht. Wird die PV-Anlage nicht registriert, entfällt der Anspruch auf finanzielle Förderung über die Einspeisevergütung für die ins Netz eingespeiste Strommenge. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die Anmeldung erfolgt direkt über die Webseite des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur:
Als erster Schritt erfolgt die Registrierung als Betreiber*in. Nach Bestätigung der Registrierung müssen Kontaktdaten, Standort der PV-Anlage, technische Anlagedaten etc. ergänzt werden.
Je nach Art der Anlage variieren die technischen Daten, die eingetragen werden müssen. Deshalb stellt die Bundesnetzagentur online Hilfen für die Registrierung von Photovoltaik- und anderen Anlagen zur Verfügung.
Die Anmeldung kann auch durch bevollmächtigte Personen wie z.B. dem Installateur erfolgen. Voraussetzung ist allerdings die vorherige Registrierung des Betreibers. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme muss die PV-Anlage bzw. der Batteriespeicher bei der Bundesnetzagentur angemeldet sein.
Wichtiger Hinweis: Wer einen Batteriespeicher betreibt, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. Auch wenn eine bestehende Photovoltaikanlage erweitert wird, muss das im Marktstammdatenregister registriert werden.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Der Anschluss einer PV-Anlage ans Stromnetz muss beim Netzbetreiber beantragt werden. Netzbetreiber für das Versorgungsgebiet Dinslaken ist die Rheinische NetzGesellschaft (RNG). Diese hat die Stadtwerke Dinslaken mit der Ausführung technischer Tätigkeiten wie z.B. Stromanschlüsse, Anschlussanfragen für Erzeugeranlagen sowie Zählerein- und ausbau beauftragt. Die Abrechnung der Einspeisevergütung und deren Abwicklung wird von der Rheinischen Netzgesellschaft abgewickelt.
Mindestens 6 Wochen vor dem Installationstermin sollte das Formular „Anmeldung/Anschlussanfrage einer Erzeugeranlage“ an die E-Mail-Adresse: einspeiser@stadtwerke-dinslaken.de gesendet werden. Die Stadtwerke Dinslaken führen eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und senden weitere auszufüllende Formulare zu, die nach Rückgabe von den Stadtwerken geprüft und bei Vollständigkeit an die RNG weitergeleitet werden. Hinweis: erst wenn die Anlage technisch betriebsbereit ist und der Betriebsstatus im Marktstammdatenregister auf „in Betrieb“ steht, übermitteln Sie die Unterlagen an die Stadtwerke Dinslaken (E-Mail: einspeiser@stadtwerke-dinslaken.de).
Für kleine Photovoltaikanlagen, die auf Hausdächern installiert werden, verläuft dieser Prozess in der Regel problemlos. Dennoch sollten mindestens sechs Wochen eingeplant und der Montagetermin entsprechend festgesetzt werden, denn die Anlage darf erst nach der Genehmigung und nach der Montage eines rücklaufgesperrten Zählers in Betrieb genommen werden.
Bei der Inbetriebnahme erstellt der zuständige Installateur ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses wird dann zusammen mit dem Nachweis, dass die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde, an den Netzbetreiber übergeben. Die Einspeisevergütung kann nun von der RNG ausgeschüttet werden.
Downloads für PV-Anlagenbetreiber*innen
Downloads für Installateure
Anmeldung beim Finanzamt
Im Allgemeinen gilt der Betrieb einer eigenen PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit (Vorsicht: nicht dasselbe wie Gewerbe) und ist dementsprechend umsatzsteuerpflichtig. Bei Anlagen mit bis zu 30 kWp gilt seit 2023 allerdings eine Umsatzsteuer von 0%. Die Inbetriebnahme selbst gilt dennoch als Aufnahme einer solchen unternehmerische Tätigkeit und sollte dem zuständigen Finanzamt daher innerhalb des ersten Monats gemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bestenfalls an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin.
Nicht vergessen: Gebäudeversicherung
Der Versicherungsschutz bestehender Wohngebäudeversicherungen deckt in der Regel nicht die PV-Anlage ab. Brände, Blitze oder Hagel können großen Schaden anrichten. Sie können die PV-Anlage entweder als Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung mitversichern oder schließen gleich eine eigene, umfangreichere Versicherung nur für die PV-Anlage ab. Ihr Versicherungsberater wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.