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Trinkwasserqualität

Trinkwasser - na klar!

Genuss, der aus der Leitung kommt: Unser Dinslakener Trinkwasser aus dem Grundwasservorkommen des Urstromtales des Rheins unterliegt strengster Kontrollen.

Die wichtigsten Eigenschaften im Überblick

 

Härtegrad: 10.4 dH

Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Dinslaken gehört mit einer Summe der Erdalkalien von 2,00 Millimol je Liter (mmol/l) bzw. 11,2 Grad deutscher Härte (°dH) zum Härtebereich mittel. Härtebereich mittel: 1,5 - 2,5 mmol/l entspricht 8,4 bis 14°dH).

 

Natrium: 11 mg/l

Das Dinslakener Trinkwasser ist natriumarm und deshalb zur Zubereitung von Babynahrung und für eine salzarmen Ernährung geeignet. 

 

Phosphat: 1,84 mg/l (Wert 02/2023, aktuelle Berechnung konnte nicht durchgeführt werden)

Bitte beachten Sie bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie bei der Einstellung von Geschirrspülmaschinen und sonstigen wasserabhängigen technischen Geräten, dass wir für die Aufbereitung des Trinkwassers den Zusatzstoff Phosphat verwenden. Darauf machen wir gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) und der Trinkwasserverordnung aufmerksam.

 

Nitratwert: 22,3 mg/l

Dank unserer langjährigen Kooperation mit der hiesigen Landwirtschaft ist bereits im Rohwasser der Nitratgehalt gering. Im Trinkwasser liegt er derzeit bei 22,3 mg/l (Grenzwert: 50 mg/l).

 

Hinweis der Stadtwerke Dinslaken GmbH: Uns ist bekannt, dass es im Versorgungsbereich Dinslaken zu Problemen an Trinkwasserinstallationen aus Kupfer gekommen ist.

 

Das Dinslakener Trinkwasser analysiert

Was ist was im Trinkwasser?

Trinkwasser ist in seiner Zusammensetzung mehr als H2O. Es enthält Mineralstoffe, die für seine Eigenschaften ebenso eine Rolle spielen wie die Vermeidung von Verunreinigungen durch etwaige Schadstoffe oder Keime. Die Qualität unseres Trinkwassers wird regelmäßig durch die Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH kontrolliert und dokumentiert.

Prüfbericht DIN-01-450, Probenahme: 13.05.2024

Entsprechend § 11 der Trinkwasserverordnung dürfen bei der Trinkwasseraufbereitung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Die Liste wird vom Umweltbundesamt geführt und veröffentlicht. Gemäß §§ 16 und 21 der geltenden Trinkwasserverordnung besteht zudem die Verpflichtung alle verwendeten Aufbereitungsstoffe zu veröffentlichen.

 

Aufbereitungsstoff Chemische Formel Zweck
Phosphat PO4 Korrosionsschutz
Chlordioxid CIO2 Desinfektion (bei Bedarf)