Netzvertrieb
Die Rheinische NetzGesellschaft mbH ist in unserem Versorgungsgebiet Netzbetreiber. Ansprechpartner zu Fragen des Netzbetriebes bleibt die Stadtwerke Dinslaken GmbH.
Die Rheinische NetzGesellschaft mbH gewährt Dritten unter den in dem zur Zeit gültigen EnWG festgelegten Bedingungen den Zugang zu ihrem Endverteilungsnetz.
Dieses Gesetz betrifft die Elektrizitätsversorgung der Stadt Dinslaken.
Veröffentlichungspflichten
Entsprechend den Vorschriften aus dem Energiewirtschaftsgesetz und den nachgelagerten Verordnungen erfolgen die Veröffentlichungspflichten für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Rheinische NetzGesellschaft mbH auf den nachfolgenden Seiten.