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Privatkunden

Strompreisbremse

Bürger*innen und Unternehmen werden 2023 mit Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom durch den Staat spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit Verbraucher*innen sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen. Die Maßnahmen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) gelten zunächst bis 31.12.2023. Die Bundesregierung kann diese bis zum 30. April 2024 verlängern. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Stromkund*innen, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh.
Stromkund'innen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Die Entlastung erfolgt über die monatlichen Abschläge bzw. bei Kunden mit monatlicher Abrechnung unmittelbar in der Abrechnung. Der Anreiz zum Energiesparen ist weiterhin gegeben. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Strom einzusparen. Beim Waschen kann zum Beispiel auf Vorwäsche und 90-Grad-Wäsche verzichtet werden. Gefrierschränke sollten regelmäßig abgetaut werden, Zweit-Kühlschränke im Keller etc. sollten nur angestellt werden, wenn sie wirklich gebraucht werden. Generell lohnt es sich, alte Stromfresser gegen effizientere Geräte auszutauschen. Die Stadtwerke Dinslaken stellen hierfür Strom-Messegeräte kostenlos zum Ausleihen zur Verfügung.

Unsere Kund*innen wurden Ende April in einem separaten Schreiben über die Höhe des Entlastungskontingens und des Entlastungsbetrages sowie der Auswirkung auf die Abschläge informiert.


Fragen und Antworten

Wer wird bei der Strompreisbremse entlastet? Wie wird der Entlastungsbetrag errechnet? Wer errechnet den Entlastungsbetrag und was muss ich tun? Wie wird der zeitvariable Tarif (z.B. Nachtspeicherheizung berücksichtigt? Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres den Versorger wechsel?