DINersatz Strom für Gewerbekunden
Die Ersatzversorgung für Gewerbekunden kommt nur zur Anwendung, wenn der Energiebezug nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist nicht nur der Fall, wenn Sie dem Versorgungsnetz Strom entnehmen, ohne einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, sondern auch dann, wenn ihr Stromlieferant entgegen seinen vertraglichen Pflichten keine Energie ins Netz einspeist, beispielsweise aufgrund Insolvenz. Gewerbekunden sind Kunden, die Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch ab 10.001 kWh in der Niederspannung beziehen. Gewerbekunden können als SLP-Kunde (Standardlastprofil) oder RLM-Kunde (Registrierende Leistungsmessung) geführt werden. Es gelten unterschiedliche Preise für SLP- und RLM-Kunden in der Ersatzversorgung.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot – sprechen Sie uns einfach an (Tel. 02064 / 605 153).
DINersatz Strom für Gewerbe mit Standardlastprofil (SLP)
Für die Versorgung von Nicht-Haushaltskunden mit Standardlastprofil im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Dinslaken, die Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch ab 10.001 kWh in der Niederspannung beziehen.
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DINersatz Strom für Gewerbe mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Für die Versorgung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Dinslaken GmbH.die Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch ab 10.001 kWh in der Nieder- oder Mittelspannung beziehen.
Allgemeine Informationen
² Alle Preise inklusive aller Steuern, Abgaben, Netzentgelte sowie sonstiger Belastungen aus gesetzlichen Verpflichtungen.