Bekanntmachungen
Grund- und Ersatzversorgung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Hier ist u.a. ein Grundversorger für das Versorgungsgebiet der Stadt Dinslaken und von Hünxe-Bruckhausen im Niederdrucknetz zu bestimmen. Grundversorger gemäß § 36 EnWG sind die Stadtwerke Dinslaken GmbH.
Detaillierte Informationen zu unseren Tarifen stehen auf unserer Internetseite.
Es gelten unterschiedliche Tarifpreise für die Ersatzversorgung für Letztverbraucher der allgemeinen Versorgung in Niederdruck.
Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Letztverbraucher Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Definition Haushaltskunden nach EnWG § 3 Ziffer 22
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Services Erdgas
Für den Bereich Erdgas stellen wir Ihnen neben der eigentlichen Versorgung folgenden Service zur Verfügung:
- Notfall- und Störungsdienst
Mit dem Anspruch auf sofortige Fehlereingrenzung und unverzüglicher Beginn der Fehlerbehandlung - Dichtigkeitsprüfungen der Erdgas-Hausanlage bei Zählerwechsel
- kostenloser alterungshalber erforderliche Erneuerung des Erdgas-Hausanschlusses
- regelmäßiger Zählerwechsel