Ab sofort können sich nur noch Wohnungseigentümergemeinschaften, Juristische Personen, Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften die Anschaffung und Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Arbeiten an Stellplätzen fördern lassen.
Für nicht öffentlich Ladepunkte können die folgenden Fördermittel über progres.nrw beantragt werden:
- maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
- bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
Öffentliche Ladepunkte bis 50 kW, welche von natürlichen Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts beantragt werden, bekommen eine Förderung von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt.
Grundsätzlich muss der Zuschuss immer VOR Beginn des Vorhabens beantragt werden. Erst nach Erhalt der Antragsbestätigung von progres.nrw darf losgelegt werden.
Voraussetzung
Der Ladestrom muss aus Erneuerbaren Energien (z.B. DINStrom+) oder aus vor Ort erzeugtem Ökostrom stammen, wie z.B. von einer eigenen Photovoltaik-Anlage. Zudem muss die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur durch einen Fachunternehmer unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen. Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 kW betragen.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten von progres.nrw.