Ob DINBasis in der Grundversorgung oder 100 Prozent ökologischer DINStrom+, wir bieten unseren Kunden eine sichere Versorgung zu marktgerechten Preisen. Im Sinne des rationellen Energieansatzes setzten wir uns für Energie aus erneuerbaren Quellen und einen sparsamen Umgang von Strom in allen Bereichen des täglichen Lebens ein.
¹ Bei den vorgegebenen Verbrauchswerten handelt es sich um Durchschnittswerte. Sie finden Ihren genauen Jahresverbrauch auf Ihrer letzten Jahresrechnung.
Als Ihr Energieversorger mit 120 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen mit einer zuverlässigen Gasversorgung in Dinslaken und Hünxe-Bruckhausen zur Seite. Ob herkömmliches Erdgas oder Biogas, bei uns werden Sie immer sicher versorgt.
Trinkwasser gehört in Deutschland zu den bestkontrolliertesten Grundnahrungsmitteln. Das Trinkwasser für Dinslaken wird aus den Grundwasservorkommen des Urstromtales des Rheins on der Rheinschleife Voerde-Löhnen gewonnen und vor Ort im Wasserwerk der 100-prozentigen Stadtwerke-Dinslaken-Tochter Wasserwerke Dinslaken GmbH aufbereitet. Es entspricht der Trinkwasserverordnung und ist von ständig kontrollierter, sehr guter Qualität.
Auf 2.350 Quadratmetern Fläche bietet "DINamare - das Stadtwerkebad" Bewegung, Entspannung und Genuss. Eröffnet im August 2011 erwartet die Besucher neueste Technik und ein vielfältiges Sport- und Freizeitangebot. Bei passendem Wetter sorgt die Öffnung von Variodach und Schiebetüren für echtes Freibad-Feeling.
Ab Januar werden zwei Mal wöchentlich sog. Rechnungsläufe durchgeführt. Dabei wird eine bestimmte Summe an abrechnungsfähigen Vertragskonten von unserem System nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Die Rechnungslegung der Fernwärme beginnt in der Regel ab Ende Januar und reicht bis in den Februar eines jeden Kalenderjahres hinein.
Grundsätzlich ist eine Ratenzahlung möglich, allerdings besprechen wir diese Angelegenheiten gerne in einem persönlichen Gespräch, um gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.
Unsere „Zahlläufe“ finden in der Regel 1x wöchentlich statt. Je nachdem wann Ihre Rechnung erstellt wurde und wie schnell die jeweiligen Banken miteinander kommunizieren, kann es manchmal bis zu einer Woche dauern, bis die Gutschrift auf Ihrem Konto ist.
Bei sonstigen Guthaben handelt es sich in den allermeisten Fällen um eine Überzahlung, durch einen nicht angepassten Dauerauftrag. Ein Bespiel: In der Jahresendabrechnung wurde ein neuer Abschlag i.H.v. 55,- € berechnet. Ihr Dauerauftrag bei der Bank für die monatliche Überweisung der Abschläge ist allerdings auf 65,- € eingestellt, so kommt es zu einer Überzahlung von 10,- € pro Monat. Am Jahresende würde in Ihrer Abrechnung dann ein sonstiges Guthaben in Höhe von 110,- € ausgewiesen werden.
Eine Verrechnung des Guthabens mit den Abschlägen ist möglich, muss aber mit unserem Kundenservice abgesprochen werden. Eine Verrechnung von Guthaben zwischen unterschiedlichen Vertragskonten der Gesellschaften Stadtwerke Dinslaken und Fernwärmeversorgung Niederrhein ist nicht möglich.
Nein, denn für den Monat Januar haben wir grundsätzlich keine Abschlagsforderung hinterlegt. Der von uns ausgewiesene monatliche Abschlag wurde mittels des Rechnungsbetrages für 11 Abschläge berechnet. Falls Sie den Abschlag bereits angewiesen haben, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir Ihre Zahlung korrekt verbuchen können.
Der Abschlag welcher auf der Jahresendabrechnung steht wird auf Grundlage der Vorjahresverbräuche durch unser Abrechnungssystem ermittelt. Auf Ihren Wunsch können wir den Abschlag auch individuell anpassen. Dazu wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 0800. 11605 60 oder nutzen unser Kontaktformular. Gerne können Sie auch in unserem Kundencenter vorbeikommen, im Empfangsbereich liegen entsprechende Karten zur Änderung des Abschlags aus.
Ja, wir können Ihren Abschlag auf Wunsch anpassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich daraus unter Umständen am Ende des Jahres eine hohe Nachforderung ergeben kann.
Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung schriftlich mit. Nutzen Sie dazu gerne unser Online-Formular "Änderung der Bankverbindung" oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Keine Sorge, Ihre Bankverbindung ist nicht falsch hinterlegt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen machen wir einen Teil der Bankverbindung unkenntlich.
Am sichersten erfolgt die Übermittlung des Zählerstandes über unsere Homepage. Hier erfolgt die direkte Bestätigung des Eingangs per E-Mail.
Ob Ihre Zählerstände angekommen sind, können Sie der Jahresendabrechnung entnehmen. Sollten die mitgeteilten Zählerstände dort nicht berücksichtigt sein, kann dies mehrere Gründe haben: Vermutlich hat sich Ihre Mitteilung mit der Rechnungserstellung überschnitten. Dies passiert meistens dann, wenn bereits einer unserer Ableser z.B. Anfang Dezember einen Zählerstand bei Ihnen abgelesen hat und wir Ende Dezember/Anfang Januar nochmals einen Zählerstand von Ihnen persönlich erhalten. Nach Erfassung der Zählerstände erfolgen nämlich viele weitere Prozesse wie z.B. die Übermittlung der Zählerstände vom Messstellenbetreiber zum Netzbetreiber, die Plausibilisierung der Zählerstände sowohl beim Netzbetreiber als auch bei uns als Lieferant uvm. Wenn nach diesen Prozessen Ihre Verbrauchsstelle „abrechnungsfähig“ ist, legen wir Anfang Januar mit der Rechnungserstellung los. Es kann also vorkommen, dass wir schneller abrechnen als Sie uns einen Zählerstand mitteilen können. Trifft dies zu, können Sie sich gerne bei unserer Servicehotline melden und wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die vom Netzbetreiber ermittelten Zählerstände zum 31.12. deutlich von Ihren abgelesenen Zählerständen abweichen. Ist das der Fall, werden wir Ihre Rechnung natürlich korrigieren.
Unsere Rechnungslegung erfolgt auf Basis einer Stichtagsabrechnung zum 31.12. eines jeden Jahres. Ab Mitte November bis Anfang Januar sind unsere Ableser unterwegs und nehmen die Zählerstände im Stadtgebiet Dinslaken auf. Daher werden die bis zum Stichtag und die danach erfassten Zählerstände zum 31.12. durch den Verteilnetzbetreiber hochgerechnet bzw. zurückgerechnet. Eine richtige Schätzung erfolgt nur dann, wenn keine Zählerstände vorliegen.
Sie können uns hier Ihre Zählerstände auch online übermitteln.
Separate Wasserzähler, die ausschließlich für die Bewässerung des Gartens genutzt werden sind keine Zähler der Stadtwerke Dinslaken und beziehen sich auf die von der Stadt Dinslaken veranlagten Abwassergebühren.
Wenden Sie sich hierzu an den entsprechenden Ansprechpartner bei der Stadt Dinslaken.