Hinweisgeber-Portal
Als regional verankertes, kommunales Unternehmen ist es unser selbstverständliches Ziel, Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten und in unserer täglichen Arbeit umzusetzen.
Dennoch können sich Situationen entwickeln, in denen der Eindruck entsteht, als würden diese Regeln nicht eingehalten. Der Schutz unseres Unternehmens, unserer Beschäftigten, unserer Kund*innen und Geschäftspartner*innen ist uns wichtig. Daher stellen wir ein Hinweisgeber-Portal zur Verfügung, über das vermutete Regelverstöße absolut vertraulich und-sofern gewünscht- auch anonym mitgeteilt werden können. Eingehende Hinweise werden von der als Ombudsstelle beauftragten Kanzlei Dr. Modlinger & Kollegen, Bernau unabhängig geprüft und bewertet, sodass bei Bedarf situationsgerechte Maßnahmen eingeleitet werden können. Der Hinweisgeber erhält zeitnah eine Rückmeldung.
Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Kundenbeschwerde handelt, wenden Sie sich bitte an unsere persönliche Kundenbetreuung unter 0800 11 605 60 oder per Mail an service@stadtwerke-dinslaken.de. Kundenbeschwerden werden nicht im Hinweisgeber-Portal bearbeitet, sondern mit Hilfe unseres Kundenservices gelöst.
Hilfreich ist, wenn bei der Meldung eines vermuteten Regelverstoßes die fünf W-Fragen berücksichtigt werden:
» Wer? Um wen geht es? Wer ist betroffen?
» Was? Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts
» Wann? Wann war der Vorfall?
» Wie? Wie oft ist es passiert?
» Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Als Hinweisgeber sollten Sie darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Auch ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Hierzu erhalten Sie nach Einreichung eines Hinweises einen individuellen Zahlencode, um Nachrichten zu Ihrem Hinweis einsehen und weitere Angaben zu Ihrem Hinweis machen zu können.