Meine Stromrechnung - einfach erklärt
1. Die Rechnungsanschrift und die Verbrauchsstelle müssen nicht identisch sein. Über diese Adresse informieren wir Sie über unsere Angebote und Abrechnungen.
2. Das Vertragskonto benötigen wir zur Identifikation. Hier werden Ihre Kundendaten, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge erfasst. In der Regel hat jeder Kunde für jede Lieferadresse jeweils ein Vertragskonto. Hierunter können verschiedene Verträge für Strom, Gas und Wasser zusammengefasst sein.
3. Die Verbrauchsstelle entspricht der Lieferadresse, hier stellen wir Ihnen unseren Strom zur Verfügung. Diese kann von der o.g. Anschrift abweichen.
4. Hier wird Ihr aktuelles Tarif-Modell abgebildet. Das ist der Name des Produktes, welches Sie von uns beziehen.
5. Dieser Betrag zeigt, die auf Basis Ihres Verbrauchs angefallenen Kosten und berechnet sich wie folgt: Stromkosten
= (Arbeitspreis (ct/kWh) x Verbrauch) + Grundpreis.
6. In dieser Summe stecken alle Abschläge, die Sie im Abrechnungsjahr geleistet haben, außerdem alle sonstigen Zahlungen.
7. Auf Basis Ihrer Verbrauchsprognose für 2023 erhalten Sie für 80% Ihres Stromverbrauchs eine finanzielle Entlastung. Für dieses Entlastungskontingent wird der Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 40 ct/kWh begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde ist der Arbeitspreis des vertraglich vereinbarten Tarifs zu zahlen. Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem aktuellen Vertragspreis, multipliziert mit Ihrem Entlastungskontingent. Die verbrauchsunabhängigen Kosten bleiben unverändert. Darüber hinaus haben wir die Energiepreisbremse auch in Ihren monatlichen Abschlagszahlungen berücksichtig. Der Entlastungsbetrag wurde anteilig auf Ihre Abschlagzahlungen verteilt (abschlagsreduzierte Preisbremse). Der Entlastungsbetrag StromPBG (Strompreisbremsegesetz) stellt, die Ihrem tatsächlichen Verbrauch entsprechende Entlastung dar, und ist in der Höhe maximal auf die Summe der geleisteten Zahlungen begrenzt. Deshalb wird die abschlagsreduzierte Preisbremse mit dem Entlastungsbetrag StromPBG verrechnet und von Ihren Stromkosten abgezogen bzw. hinzugerechnet.
8. Von den anfallenden Kosten werden Ihre geleisteten Abschläge des Abrechnungsjahres abgezogen. Der restliche Rechnungsbetrag zeigt entweder ein Guthaben, wenn Ihre Abschläge in Summe höher waren als die Kosten oder eine Forderung unsererseits, wenn die Abschlagssumme zu niedrig war.
9. Die Marktlokation ist eine eindeutige und individuelle Kennzeichnung der Stelle, an der Strom aus dem Netz entnommen wird. Die Nummer wird ausschließlich einem Entnahmepunkt zugewiesen.
10. Die Messlokation ist eine eindeutige und individuelle Kennzeichnung der Stelle, an der die Energie gemessen wird. Darüber hinaus enthält sie Angaben zum Land und dem zuständigen Netzbetreiber.
11. Die Zählernummer wird auf jedem Gerät abgebildet und dient der Identifikation und Zuordnung bei mehreren Wohnungseinheiten.
12. An dieser Stelle ergibt sich Ihr Verbrauch für die vergangene Abrechnungsperiode. Er lässt sich aus der Differenz von Zählerstand alt und Zählerstand neu berechnen. Der Verbrauch ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer Energiekosten.
13. Der Servicepreis ist eine jährliche Pauschale, welche sich aus verbrauchsunabhängigen Kosten zusammensetzt, wie Messstellenbetrieb und Grundpreis für die Netznutzung. Die Wirkarbeit ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie und setzt sich aus verschiedenen, teils staatlich veranschlagten, Komponenten zusammen.
Bei Doppeltarifzählern gibt es jeweils einen Preis für die Wirkarbeit HT (Haupttarif) und einen Preis für die Wirkarbeit NT (Nebentarif).
14. Die Netznutzungsentgelte umfassen neben den verbrauchsabhängigen staatlich veranschlagten Abgaben auch verbrauchsunabhängige Kosten wie bspw. für den Messstellenbetrieb oder den Grundpreis für die Netznutzung. Hierunter fallen Kosten für den Ein- und Ausbau der Stromzähler, sowie für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Netzinfrastruktur.