Häufig gestellte Fragen – unsere Antworten
Was ist eine Inhaberschuldverschreibung?
Welchen Nachweis bekomme ich über meine Anlage?
Wie bekomme ich meine Urkunde?
Erhalte ich Stimmrechte o.ä. in der Gesellschaft mit der Zeichnung?
Wo und wie kann ich die Schuldverschreibung erwerben?
Muss ich bestimmte Eigenschaften mitbringen, um eine Zeichnung zu tätigen?
Kann ich heute noch Stromkunde werden, um zeichnungsberechtigt zu sein?
Was passiert, wenn ich eine Schuldverschreibung erwerbe und im Anschluss (sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt) meinen Vertrag als Stromkunde kündige?
Ist eine Bareinzahlung des Anlagebetrags möglich?
Welche Informationen benötige ich für die Einzahlung?
Welche Informationen benötigen die Stadtwerke Dinslaken für die Zeichnung?
Kann ich im Namen Dritter eine Zeichnung vollziehen?
Kann ich mehrere Schuldverschreibungen zeichnen?
Welche Stückelungen sind möglich?
In welchem Zeitraum kann ich die Inhaberschuldverschreibung zeichnen?
Gibt es eine Möglichkeit, auch nach dem Ablauf der Zeichnungsfrist eine Zeichnung zu betätigen?
Was geschieht, wenn ich eine Zeichnung tätige, obwohl das Gesamtvolumen der Emission bereits erreicht wurde (10.000.000 EUR)?
Auf welcher Grundlage werden die Inhaberschuldverschreibungen verteilt?
Kann ich meine Schuldverschreibung an Dritte weiterveräußern oder übertragen?
Ist das Wertpapier heute oder künftig zum Handel zugelassen?
Habe ich Anspruch auf anteilige Zinsen für das Jahr, in dem ich den Vertrag vorzeitig beendet habe?
Welche Kündigungs- und Rückzahlungsmodalitäten gelten im Hinblick auf die Rückerstattung geleisteter Einzahlungen?
Hat die Emittentin ein Kündigungsrecht? Wenn ja, in welchem Fall?